Hanna Albrecht (Beratungslehrerin)
Über mich: Ich bin seit 2020 Lehrerin an der Sägefeldschule in Ulm Wiblingen, zusätzlich habe ich eine Ausbildung zur Beratungslehrerin absolviert. Gegenüber anderen Personen - auch meinen Kollegen und Kolleginnen - habe ich Schweigepflicht.
Ich arbeite mit anderen Beratungslehrern sowie der schulpsychologischen Beratungsstelle eng zusammen.

Über meine Zuständigkeit: Im Schuljahr 2021/2022 bin ich auch Ihrer Schule zugeordnet und somit Ansprechpartner für alle Schüler dieser Schule.
![]() | Kontakt | per Email: | |
| per Telefon: | Sekretariat der Sägefeldschule 0731 4016000 |
Der Erstkontakt findet per Telefon oder Email statt. Daher bitte ich um folgende Informationen:
Ihren eigenen Namen (und den Ihres Kindes)
welcher Schule ich Sie zuordnen darf,
wann Sie gut erreichbar sind,
wie Sie am besten erreichbar sind.
Wenn Sie möchten, erläutern Sie kurz Ihr Anliegen.
Ich versuche Sie so zeitnah wie möglich zurückzurufen.
Anlässe
für Beratung
Wenn Menschen miteinander leben, lernen und arbeiten, kommt es zu Schwierigkeiten.
Es läuft nicht so wie gedacht, es tauchen in der Schule und im schulischen Umfeld Fragen
und Probleme auf, wie z.B.
Leistungsabfall,
Leistungsschwankungen,
Lern- und Leistungsschwächen,
Prüfungsangst,
Schulangst,
Auffälligkeiten,
besondere Begabungen,
Schullaufbahnberatung,
oder sonstige schulische
Schwierigkeiten.
Grundsätze
der Beratung
Vertraulichkeit: Beratungslehrer unterliegen der Schweigepflicht.
Schüler und Eltern haben so die Möglichkeit, vertraulich Rat zu suchen.
Unabhängigkeit: Beratung orientiert sich ausschließlich an den Anliegen der Ratsuchenden und fachlichen Kriterien.
Freiwilligkeit: Beratung findet immer freiwillig statt, denn eine Beratung ist nur dann erfolgsversprechend, wenn die Ratsuchenden selbst motiviert sind, etwas an ihrer Situation zu ändern.
Kostenfreiheit: Die Beratung durch einen Beratungslehrer ist kostenfrei.
Ziel des Beratungsprozesses ist es, gemeinsam mit Eltern, Schülern und Lehrern Wege zur Lösung
des Problems zu entwickeln.
Ablauf
des Beratungsprozesses
Kontaktaufnahme
des Schülers oder der Eltern mit dem Beratungslehrer per Telefon oder Email.
Terminvereinbarung
zwischen Ratsuchendem und Beratungslehrer
per Telefon oder Email
Erstes Treffen
der Ratsuchende schildert das Anliegen; gemeinsame Überlegungen, wie es weiter gehen könnte
Bei Bedarf
wird gemeinsam beraten, ob weitere Beteiligte in den Beratungsprozess einbezogen werden oder sinnvolle Tests durchgeführt werden. Dies geschieht alles nur mit Einverständnis!
„Inmitten der Schwierigkeiten, liegt die Möglichkeit.“
(Albert Einstein)


